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Seit Mitte der 90er Jahre sinken die Zinssätze weltweit. Inzwischen werden unsere Sparguthaben im besten Fall zu 0% verzinst. Dies hat verheerende Auswirkungen auf unsere Rentensysteme. Tatsache ist, dass die Renten künftiger Generationen (Jahrgang 1965 und jünger) markant sinken werden. Dies aus verschiedenen Gründen:
Auf einem prognostizierten Altersguthaben von beispielsweise CHF 500‘000 (Mann, Jahrgang 1966, Jahreslohn CHF 75‘000, 40 Beitragsjahre) wurde im Jahr 1999 mit dem damaligen Umwandlungssatz von 7,2% eine BVG Altersrente von jährlich CHF 36‘000 errechnet. Durch die laufenden Senkungen des Mindestverzinsungssatzes wird bei gleichen Eckdaten neu ein Altersguthaben von CHF 430‘000 projiziert. Daraus resultiert für den Versicherten bei einem aktuellen Umwandlungssatz von 5,6% noch eine Jahres-Rente von CHF 24‘000. Dies entspricht einer Kürzung von 33%!
Rentenkürzungen bedrohen bei zukünftigen Generationen die Existenz im Alter! Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre Rentenzahlungen im Alter 65 sind? Planen Sie gar eine Frühpensionierung oder Auswanderung? Wir erstellen Ihnen eine verbindliche Rentensimulation mit entsprechendem Massnahmenplan. Handeln Sie jetzt! Rufen Sie uns an!
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Online-Verkäufe von Waren Gebrauch- und Verbrauchsartikel (z.B. über Ebay, Amazon, Ricardo, Tutti, Anibis usw.) sind unter Umständen eine gewerbliche Aktivität, die Sie melden und versteuern müssen. Insbesondere, wenn die Transaktionen ein normales Mass überschreiten. Wenn Sie hauptsächlich als „privater Käufer/Verkäufer“ gebrauchte Gegenstände aus Ihrem eigenen Haushalt verkaufen, dann müssen Sie diese Transaktionen nicht melden. Wenn Sie allerdings ein sehr aktiver Verkäufer im Auftrag von Drittpersonen oder auf eigene Rechnung sind und auf Ihre Umsätze Gewinne verbuchen oder Sammlerstücke verkaufen, dann sind allfällige Gewinne meldepflichtig und zu versteuern. Umsätze über CHF 100‘000 unterliegen überdies der MWST. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ansonsten tagsüber berufstätig sind. Die Menge resp. das Handelsvolumen ist massgebend. Bei Nichtdeklaration Ihrer Nebeneinnahmen können empfindliche Bussen ausgestellt werden und Sie müssen mit einer Anzeige seitens der Steuerbehörden (Kanton, Bund resp. MWST) rechnen.
Am besten führen Sie eine Liste, wo Sie Ihre Transaktionen mit Datum von Kauf/Verkauf/erzielter Gewinn erfassen. Die Ihnen entstehenden Unkosten (Inseratengebühr, Spesen, Verpackung und Materialschäden usw.) können Sie in Abzug bringen. Der erzielte Reingewinn wird als Nebeneinkommen oder Verdienst aus selbständiger Tätigkeit in der jährlichen Steuererklärung aufgeführt. Betriebsverluste können i.d.R. nicht in Abzug gebracht werden, ausser es handelt sich um eine hauptberufliche, gewerbsmässige Tätigkeit als Warenhandelsbetrieb.
Bei Unklarheiten betr. Meldepflicht können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden vorgängig mit den zuständigen Behörden Ihre Sachlage klären. Danach können Sie mit gutem Gewissen Ihre Aktivitäten starten! Zu günstigen Konditionen erstellen wir Ihnen die notwendige Jahresrechnung mit Geschäftsabschluss. Dieser wird von jeder Steuerbehörde akzeptiert.
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Wieso kompliziert wenn’s auch einfach geht! Schildern Sie Ihre Anliegen. Wir helfen Ihnen dabei. Das Leben ist zu kurz um sich mit Dingen zu beschäftigen, die einen nicht glücklich machen. Sparen Sie Zeit und Geld - buchen Sie einen Termin - alles wird für Sie erledigt.
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Weshalb in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nahe liegt! Sie haben einen Gesprächspartner in Ihrer Nähe, mit dem Sie auf Augenhöhe verhandeln können. Gemeinsam sind wir stark!
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Jeder hat das Recht auf seine Meinung! Wir reden nicht lange – wir handeln zielorientiert. Sind Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden, so sagen Sie es weiter. Sind Sie nicht zufrieden, dann sagen Sie es uns. Wir finden immer eine Lösung!
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